Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6244
OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03 (https://dejure.org/2004,6244)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.02.2004 - 4 W 111/03 (https://dejure.org/2004,6244)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 4 W 111/03 (https://dejure.org/2004,6244)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts in einem rechtshängig gemachten Rechtsstreit; Gerichtliches Klagegebot gemäß § 494a der Zivilprozessordnung (ZPO); Gebot der Klageerhebung im selbstständigen Beweisverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 494 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 494a
    Selbstständiges Beweisverfahren: Kein Ersatz des Klagegebots durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage im Sinne von § 494a ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1053 (Ls.)
  • BauR 2004, 1490
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 16.09.1996 - 11 W 52/96

    Begriff der Hauptsacheklage bei Feststellung von Mängeln im selbständigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03
    Zum anderen wird, wie auch das Erstgericht dies im Ergebnis zutreffend aufgezeigt hat, maßgeblich auf das Interesse des Antragsgegners an der alsbaldigen Klärung eines evtl. Kostenerstattungsanspruchs gegen den Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 494 a Abs. 2 ZPO abgestellt (vgl. z.B. OLG Dresden, NJW-RR 03, 305 f.; OLG Köln, NJW-RR 97, 1295; OLG Düsseldorf MDR 94, 201; Stein/Jonas/Leipold, ZPO II/1999, § 494 a Rdnr. 16; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl. § 494 a Rdnr. 2; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. § 494 a Rdnr. 4).
  • OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02

    Aufrechnung; kostenselbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03
    Zum anderen wird, wie auch das Erstgericht dies im Ergebnis zutreffend aufgezeigt hat, maßgeblich auf das Interesse des Antragsgegners an der alsbaldigen Klärung eines evtl. Kostenerstattungsanspruchs gegen den Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 494 a Abs. 2 ZPO abgestellt (vgl. z.B. OLG Dresden, NJW-RR 03, 305 f.; OLG Köln, NJW-RR 97, 1295; OLG Düsseldorf MDR 94, 201; Stein/Jonas/Leipold, ZPO II/1999, § 494 a Rdnr. 16; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl. § 494 a Rdnr. 2; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. § 494 a Rdnr. 4).
  • OLG Nürnberg, 08.11.1999 - 13 W 2637/99

    Fristsetzung zur Klageerhebung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03
    Zum einen wird darauf abgestellt, dass es einer Klageerhebung durch den Antragsteller dann nicht mehr bedarf, wenn feststeht, dass die im selbständigen Beweisverfahren zu klärende Streitfrage (ganz oder teilweise) vom Streitstoff eines bereits rechtshängigen Verfahrens erfasst wird und die Kosten des Beweisverfahrens deshalb in diesem "Hauptverfahren" ganz oder teilweise mit festzusetzen sind (vgl. z.B. OLG Braunschweig, BauR 2001, 990; OLG Köln, NJW-RR 2000, 361; OLG Nürnberg, BauR 2000, 442; Landgericht Aachen BauR 01, 1292; OLG Hamm OLGR 97, 299).
  • OLG Köln, 09.06.1999 - 17 W 241/98

    Kostengrundentscheidung Beweisverfahren Hauptsacheprozess

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03
    Zum einen wird darauf abgestellt, dass es einer Klageerhebung durch den Antragsteller dann nicht mehr bedarf, wenn feststeht, dass die im selbständigen Beweisverfahren zu klärende Streitfrage (ganz oder teilweise) vom Streitstoff eines bereits rechtshängigen Verfahrens erfasst wird und die Kosten des Beweisverfahrens deshalb in diesem "Hauptverfahren" ganz oder teilweise mit festzusetzen sind (vgl. z.B. OLG Braunschweig, BauR 2001, 990; OLG Köln, NJW-RR 2000, 361; OLG Nürnberg, BauR 2000, 442; Landgericht Aachen BauR 01, 1292; OLG Hamm OLGR 97, 299).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1993 - 10 W 135/93

    Kosten des Beweissicherungsverfahrens: Keine Kostenentscheidung bei Erfüllung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03
    Zum anderen wird, wie auch das Erstgericht dies im Ergebnis zutreffend aufgezeigt hat, maßgeblich auf das Interesse des Antragsgegners an der alsbaldigen Klärung eines evtl. Kostenerstattungsanspruchs gegen den Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 494 a Abs. 2 ZPO abgestellt (vgl. z.B. OLG Dresden, NJW-RR 03, 305 f.; OLG Köln, NJW-RR 97, 1295; OLG Düsseldorf MDR 94, 201; Stein/Jonas/Leipold, ZPO II/1999, § 494 a Rdnr. 16; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl. § 494 a Rdnr. 2; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. § 494 a Rdnr. 4).
  • OLG Braunschweig, 03.08.2000 - 8 W 34/00

    Antrag auf Erläuterung und Ergänzung des Gutachtens im selbständigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03
    Zum einen wird darauf abgestellt, dass es einer Klageerhebung durch den Antragsteller dann nicht mehr bedarf, wenn feststeht, dass die im selbständigen Beweisverfahren zu klärende Streitfrage (ganz oder teilweise) vom Streitstoff eines bereits rechtshängigen Verfahrens erfasst wird und die Kosten des Beweisverfahrens deshalb in diesem "Hauptverfahren" ganz oder teilweise mit festzusetzen sind (vgl. z.B. OLG Braunschweig, BauR 2001, 990; OLG Köln, NJW-RR 2000, 361; OLG Nürnberg, BauR 2000, 442; Landgericht Aachen BauR 01, 1292; OLG Hamm OLGR 97, 299).
  • LG Aachen, 25.04.2001 - 6 T 45/01

    Klageerhebung in der Hauptsache; Entscheidung über Ergebnis des Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03
    Zum einen wird darauf abgestellt, dass es einer Klageerhebung durch den Antragsteller dann nicht mehr bedarf, wenn feststeht, dass die im selbständigen Beweisverfahren zu klärende Streitfrage (ganz oder teilweise) vom Streitstoff eines bereits rechtshängigen Verfahrens erfasst wird und die Kosten des Beweisverfahrens deshalb in diesem "Hauptverfahren" ganz oder teilweise mit festzusetzen sind (vgl. z.B. OLG Braunschweig, BauR 2001, 990; OLG Köln, NJW-RR 2000, 361; OLG Nürnberg, BauR 2000, 442; Landgericht Aachen BauR 01, 1292; OLG Hamm OLGR 97, 299).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2005 - 2 WF 191/05

    Ordnungsmittelverfahren in einer Familiensache: Ermessensentscheidung über die

    Dass das Amtsgericht in dieser Situation gegen die nicht erschienene Klägerin ein Ordnungsgeld festgesetzt hat, ist daher - auch unter Berücksichtigung des Zwecks des Ordnungsgeldes (vgl. u.a. OLG Koblenz OLGR 2004, 384, 385; OLG Köln OLGR 2004, 256, 257) - nicht zu beanstanden.

    Rechtsfehlerhaft hat das Amtsgericht jedoch ersatzweise Ordnungshaft festgesetzt, da § 141 Abs. 3 ZPO die Verhängung ersatzweiser Ordnungshaft gegen die Partei nach allgemeiner Auffassung nicht zulässt (u.a. OLG KarlsruheOLGZ 1984, 450; OLG Köln FamRZ 1993, 338; OLG Koblenz OLGR 2004, 384; Musielak/Stadler, a.a.O, Rdn. 12; Zöller/Greger, a.a.O., Rdn. 12), sodass der Beschluss insoweit aufzuheben war.

    Dies gilt nach herrschender Auffassung auch, soweit die Beschwerde erfolgreich war (OLG Hamm OLGR 2004, 233, 234; OLG Brandenburg MDR 2001, 411 u. OLGR 1999, 42, 43; OLG Koblenz OLGR 2004, 384, 386; OLG Köln OLGR 1997, 102, 103; Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 141 Rdn 11 i.V. Musielak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 380 Rdn. 7 sowie Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 141 Rdn. 15, jeweils mit Nachweise zur Gegenansicht, nach der die Kosten bei erfolgreicher Beschwerde entspr. §§ 467 StPO, 46 OWiG der Staatskasse auferlegt werden sollen).

  • OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 12 W 37/11

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Geltendmachung des

    Gleiches gilt, wenn - wie im vorliegenden Fall - wegen der Mängel ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird (OLG Stuttgart BauR 2007, 1098; a.A. allerdings OLG Zweibrücken BauR 2004, 1490).
  • OLG München, 02.05.2008 - 9 W 1268/08

    Selbstständiges Beweisverfahren: Einheitliche Kostenentscheidung in dem vom

    18Eine Kostenentscheidung nach § 494 a ZPO ist z. B. dann unzulässig, wenn der Antragsteller als Beklagter im Hauptsacheverfahren die Aufrechnung erklärt (BGH BauR 2005, 1799), eine Widerklage erhebt (BGH BauR 2003, 1255) oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht (OLG Zweibrücken BauR 2004, 1490).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht